Seit dem 01.01.2009 gibt es den erweiterten Steuerbonus für Handwerksleistungen.
20% von max. 6.000 Euro der Erhaltungs- / Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen werden im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet. Das sind maximal 1.200 Euro!
Wichtig hierbei:
Die detaillierten
Informationen
finden Sie hier
im aktuellen Flyer
der Handwerks-
kammer Lübeck